Handeln Sie mit Großbritannien? Haben Sie Ihren Hauptsitz oder Filialen dort? Dann sind die folgenden Hinweise für Sie relevant.
In der Sekunde, in der ich diese Zeilen verfasse, ist der Brexit noch ungewiss. Er ist deswegen allerdings nicht weniger wichtig und wird mit Sicherheit Einfluss auf das Geschäft haben. Welche Folgen genau das sein werden, ist momentan noch nicht abzusehen. Fest steht aber, dass es Veränderungen geben wird, die in NAV berücksichtigt werden müssen.
Vorab möchten wir Ihnen die unbedingte Empfehlung geben, vor der Umsetzung mit Ihrem Steuerberater zu sprechen und Maßnahmen mit ihm abzuklären.
Auf den ersten Blick wäre es nach dem Brexit so, dass Sie jeden Debitor und jeden Kreditor am besten neu anlegen und ihn dann als „Drittland“ („Export“) kennzeichnen. Der Schnitt wäre auf die Weise sauber. Berichte würden so den Schnitt korrekt wiedergeben.
Vorgänge vor dem 31.03.2019 sollten so auch bis zu dem Datum erledigt sein. Das bedeutet, wenn Sie z.B. Ware auf GB bestellt und geliefert haben kommen – also die Vereinnahmung der Ware bis 31.03.2019 stattgefunden hat. In so einem Fall sollten Sie auch die Einkaufsrechnung noch bis März buchen. Für den Verkaufsfall gilt das gleiche analog – Sie sollten also im März fakturiert haben.
Wenn jetzt Teillieferungen über den Zeitraum hinweg verteilt sind, verkompliziert sich die Sache. In dem Fall könnte man also die bis März gelieferte Ware in der alten Bestellung abwickeln und dann ab April gelieferte Ware in einer neuen Bestellung abwickeln. Beim Verkauf genauso in Aufträgen.
Noch ist uns nicht bekannt, ob hier eventuell eine Übergangsfrist gewährt wird. Wir werden Sie informiert halten, wie Sie mit dem Brexit in Bezug auf Dynamics NAV/ Dynamics 365 Business Central umgehen sollten.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!